Honorar

Das Erstgespräch, sowie eine Einheit Psychotherapie oder Beratung im Einzelsetting dauern 50 Minuten und kosten 120,- €.

(Aufgrund der Kleinunternehmerregelung ist dieser Betrag umsatzsteuerbefreit)

Kassaverrechnung

Wenn gewünscht, ist es möglich, einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung) durch die Krankenkassen zu beantragen. Gerne bespreche ich die Details zu dieser Kostenrückerstattung persönlich mit Ihnen und werde Sie bei der allgemeinen Abwicklung und den dazu notwendigen Formularen unterstützen.
Die aktuellen Rückerstattungstarife sind (Stand 09.10.2023):
ÖGK (vormals GKK): 33,70 € pro Einheit
BVAEB (vormals BVA und VAEB): 45,00 € pro Einheit
SVS (vormals SVA und SVB): 46,60 € pro Einheit

Honorar

Das Erstgespräch, sowie eine Einheit Psychotherapie oder Beratung im Einzelsetting dauern 50 Minuten und kosten 120,- €.

(Aufgrund der Kleinunternehmerregelung ist dieser Betrag umsatzsteuerbefreit)

Kassaverrechnung

Wenn gewünscht, ist es möglich, einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung) durch die Krankenkassen zu beantragen. Gerne bespreche ich die Details zu dieser Kostenrückerstattung persönlich mit Ihnen und werde Sie bei der allgemeinen Abwicklung und den dazu notwendigen Formularen unterstützen.

Die aktuellen Rückerstattungstarife sind: 
ÖGK (vormals GKK): 33,70 € pro Einheit
BVAEB (vormals BVA und VAEB): 45,00 € pro Einheit
SVS (vormals SVA und SVB): 46,60 € pro Einheit

(Stand 09.10.2023)

Verschwiegenheit

Zu Ihrem Schutz und um eine vertrauensvolle Beziehung zu ermöglichen, unterliege ich als Psychotherapeut der gesetzlich verankerten und uneingeschränkten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz) über alle mir anvertrauten Geheimnisse. Diese Pflicht gilt auch nach Abschluss der Psychotherapie. 

Die Verschwiegenheitspflicht kann nur auf ausdrücklichen Wunsch von KlientInnen aufgehoben werden. 
Nur bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung kann die Verschwiegenheit entfallen, damit ein unmittelbarer drohender Schaden für die betroffene Person oder andere Menschen verhindert werden kann.

Terminvereinbarung & Absageregelung

Termine für Erstgespräch und Einzelstunden können über Telefon oder E-Mail vereinbart werden. Folgetermine beschließen wir auch gerne gemeinsam am Ende der Sitzungen. Es besteht eine 48-stündige Absageregel. Das bedeutet, dass Sie bis zu 48 Stunden vor der nächsten vereinbarten Einheit kostenfrei absagen oder verschieben können.
 Aus organisatorischen Gründen verrechne ich zu kurzfristige Absagen.

Zu Ihrem Schutz und um eine vertrauensvolle Beziehung zu ermöglichen, unterliege ich als Psychotherapeut der gesetzlich verankerten und uneingeschränkten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz) über alle mir anvertrauten Geheimnisse. Diese Pflicht gilt auch nach Abschluss der Psychotherapie. 

Die Verschwiegenheitspflicht kann nur auf ausdrücklichen Wunsch von KlientInnen aufgehoben werden. 
Nur bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung kann die Verschwiegenheit entfallen, damit ein unmittelbarer drohender Schaden für die betroffene Person oder andere Menschen verhindert werden kann.

Termine für Erstgespräch und Einzelstunden können über Telefon oder E-Mail vereinbart werden. Folgetermine beschließen wir auch gerne gemeinsam am Ende der Sitzungen. Es besteht eine 48-stündige Absageregel. Das bedeutet, dass Sie bis zu 48 Stunden vor der nächsten vereinbarten Einheit kostenfrei absagen oder verschieben können.
 Aus organisatorischen Gründen verrechne ich zu kurzfristige Absagen.
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